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   VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18   

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https://dejure.org/2018,30296
VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18 (https://dejure.org/2018,30296)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 18.09.2018 - 7 K 4174/18 (https://dejure.org/2018,30296)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 18. September 2018 - 7 K 4174/18 (https://dejure.org/2018,30296)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Auch die nach §§ 3 und 4 BauGB notwendige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange darf auf diese Weise nicht unterlaufen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999 - 4 B 5/99 -, Rn. 5, Juris).

    Zu der Frage, wann die Grundzüge der Planung berührt sind, führt das Bundesverwaltungsgericht aus (BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999 - 4 B 5/99 -, Rn. 6, Juris):.

  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1997 - 4 B 97/97 -, Rn. 6, Juris) hat im Fall der Klage eines Nachbarn gegen ein Bauvorhaben im Hinblick auf sich auf dem Vorhabengrundstück bietende und ggf. vorzugswürdige Alternativstandorte festgestellt:.
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - a.a.O.).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Die baurechtliche Prüfung ist - im Gegensatz zum Planfeststellungsrecht mit seiner aus dem Abwägungsgebot als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eröffneten Alternativenprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 ; Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92 S. 101 ) - an das aus dem Bauantrag ersichtliche Vorhaben gebunden.
  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Die baurechtliche Prüfung ist - im Gegensatz zum Planfeststellungsrecht mit seiner aus dem Abwägungsgebot als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eröffneten Alternativenprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 ; Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92 S. 101 ) - an das aus dem Bauantrag ersichtliche Vorhaben gebunden.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Der von einer solchen Baugrenze vermittelte Drittschutz ist allerdings auf die Fläche begrenzt, die dieser Baugrenze unmittelbar rechtwinklig vorgelagert ist (VGH BW, Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 -, Rn. 43, Juris).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27).".
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Wie auch vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt, wird es durch nichts belegt, dass untergebrachte Asylbewerber aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse sowie ihrer sozialen Situation die Nachbarschaft stärker störten als dies bei einheimischen Familien der Fall sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.08.1996 - 4 C 13/94 -, Rn. 70, Juris).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Andererseits bietet sich bei der Bemessung dessen, was den durch ein Vorhaben Belästigten zugemutet werden kann, eine Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an (BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122-131, Rn. 22).
  • VG München, 14.03.2005 - M 8 K 04.4552
    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2018 - 7 K 4174/18
    Das Verwaltungsgericht München ging in dieser nach der Überzeugung der Kammer vergleichbaren und übertragbaren Fallkonstellation ebenfalls vom Vorliegen einer Anlage für soziale Zwecke aus (VG München, Urteil vom 14.03.2005 - M 8 K 04.4552 -, Rn. 23, Juris).
  • OVG Hamburg, 25.03.2014 - 2 Bs 43/14

    Nachbarrechtsschutz gegen Bebauung eines als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - 7 D 100/12

    Bestimmtheit von Bebauungsplänen hinsichtlich textlicher und zeichnerischer

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 8 S 2441/18

    Vermittlung von Nachbarschutz durch die Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf"

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. September 2018 - 7 K 4174/18 - wird zurückgewiesen.
  • VG Trier, 28.06.2019 - 5 L 2659/19

    Heimerziehungseinrichtung für minderjährige Flüchtlinge im Trierer Stadtteil

    Für eine sachgerechte Beurteilung kommt es danach im Wesentlichen auf eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 18. September 2018 - 7 K 4174/18 -, BeckRS 2018, 22789).
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